AGBs

Miet- und Geschäftsbedingungen des Zeltverleihs Hein-Krampe

§ 1 – Preise / Preisliste

Für die Leistung der Firma „Zeltverleih Hein Krampe“ gilt die jeweils gültige Preisliste. Die Preisliste wird auf Anforderung ausgehändigt bzw. übersandt. Die Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 2 – Zahlungsmodalitäten

Der Mietpreis einschließlich der Transportkosten ist bei Übernahme der Ware in voller Höhe ohne Abzug fällig, außer es ist anders angegeben. Die Dienstleistung ist bei Abholung bzw. Lieferung in bar zu bezahlen. Bei Lieferung auf Rechnung, dieses bedarf der ausdrücklichen Billigung, hat die Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug von Skonto zu erfolgen. Für jede Mahnung kann die Firma „Zeltverleih Hein-Krampe“ 3,- € als Mahnkosten verlangen. Bei Zahlungsverzug werden die derzeit üblichen Bankzinsen berechnet.

Sollte ein Kunde bei uns noch Außenstände oder Abschlagszahlungen nicht rechtzeitig geleistet haben, so können wir gemietete Gegenstände abholen und weitere Aufträge ohne Hinweis ablehnen.

§ 3 – Transportbedingungen

Unsere Transportkosten berechnen sich nach der Bestellmenge, dem Gewicht und der Entfernung.

Die Mietkosten und die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und einsammeln der gemieteten Gegenstände, außer es ist angegeben „inklusive Auf- und Abbau. Diese Leistungen übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung. Bei Anlieferung und Aufbau des Inventars durch die Firma „Zeltverleih Hein-Krampe“ berechnet diese eine Kostenpauschale für die Lieferung nach Aufwand. Dies gilt auch für Transporte von mehr als 30 m vom Lieferfahrzeug zum Abstellpunkt bzw. bei der Anlieferung in Stockwerke. Der Kunde ist gehalten, bei der Auftragserteilung über die örtlichen Gegebenheiten des Empfangsortes zu informieren. Für Verspätungen der Lieferung wegen fehlender oder falscher Ortsbeschreibung übernimmt der Zeltverleih Hein-Krampe keine Haftung. Dem Zeltverleih Hein-Krampe wird insoweit eine Toleranz von ca. 1 Stunde eingeräumt.

Div. Warte- und Arbeitszeiten, sowie Anfahrten z.B. durch Einsammeln, nicht bereitgestellte Gegenstände oder Auf- bzw. Abbau der Gegenstände durch uns, obwohl ohne Auf- und Abbau ausgemacht war, gehen zu Lasten des Mieters ( Pro Person 18,00 € pro Stunde).

§ 4 – Selbstabholer

Selbstabholer haben sich bei Bedarf eigene Hilfskräfte zum Verladen und Transport der Ware mitzubringen Arbeitsleistungen durch den Zeltverleih Hein-Krampe werden je nach Aufwand in Rechnung gestellt. Der Kunde wird angehalten, sich an die vereinbarten Abhol- und Rückgabetermine zu halten, da der Zeltverleih Hein-Krampe nicht gewährleisten kann, daß das Lager außerhalb dieser Zeiten besetzt ist.

§ 5 – Sorgfaltspflicht

Der Besteller verpflichtet sich, ihm übergebenes Material äußerst sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Bruch oder Beschädigung gehen zum Neuwert zu Lasten des Bestellers. Auch des Festheften von Tischdecken am Mobilar oder das Ankleben von Plakaten oder Ähnlichem an die Zeltplanen ist zu unterlassen. Dieses wird als Mutwillige Sachbeschädigung gewertet und die Entfernung von Kleberesten, Heftklammern oder ähnlichem in Rechnung gestellt. Miet- und Leihgegenstände sind vom Mieter gesäubert zurückzugeben.

§ 6 –Fehlmengen, Bruch und Beschädigungen

Die Firma „Zeltverleih Hein-Krampe“ ist bemüht, einwandfreie Ware zu liefern. Der Besteller erkennt durch seine Unterschrift auf dem Lieferschein an, daß ihm einwandfreie Ware ausgehändigt wurde. Unberührt davon bleibt die Möglichkeit , verdeckte Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden zu rügen. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt. Für Schäden, die mit Miet- und Leihgegenständen verursacht werden, kann der Zeltverleih Hein-Krampe keine Haftung übernehmen. Für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt bzw. Unruhen übernimmt der Zeltverleih Hein-Krampe keine Haftung.

Der Mieter verpflichtet sich die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und in einwandfreien Zustand zurückzugeben. Der Mieter trägt die Verantwortung für gemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis oder Reparaturpreis berechnet.

§ 7 – Mietdauer

Soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen bestehen, bezieht sich die Mietdauer auf die jeweils angegebene Mieteinheit ( eine Mieteinheit entspricht 3 Kalendertage). Die Mietgebühr bezieht sich ab Lager auf die jeweils angegebene Mietdauer. Gibt der Mieter die gemieteten Artikel nicht termingerecht zurück, so verlängert sich das Mietverhältnis automatisch bis zur Rückgabe. Es wird jeweils die Gebühr in voller Höhe für jede angefangene Mieteinheit berechnet. Sofern das Material verfügbar ist, kann die Abholung bzw. Lieferung auch auf Wunsch früher erfolgen, insoweit wird kein Aufpreis berechnet. Dieses betrifft auch die Rückgabe nach der Benutzung.

Sollten uns durch die nicht vertragsgemäße Rückgabe Mehr- und Ausfallkosten, sowie Vertragsstrafen entstehen, so werden diese in vollem Umfang auf den Mieter umgelegt.

Preise für längere Mietzeiten können mit dem Zeltverleih Hein-Krampe gesondert vereinbart werden.

§ 8 – Weitervermietung

Weitervermietung von Mietgegenständen bzw. die Weitergabe von geliehenen Sachen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Zeltverleihes Hein-Krampe. Für dabei abhanden gekommenen oder beschädigte Sachen haftet der Besteller.

§ 9 – Rücktritt / Kündigung

Storniert oder kündigt der Besteller den Vertrag (Stornierungen dürfen nur schriftlich erfolgen), hat der Zeltverleih Hein-Krampe einen Anspruch auf angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen oder bereits entstandene Kosten. Bei Rücktritt/ Stornierung vom Mietvertrag innerhalb von 14 Tagen vor Liefertermin berechnet der Zeltverleih pauschal 30% des Mietpreises, innerhalb von 7 Tagen 50%, bis 3 Tage vor Veranstaltung 70%, bis einschließlich Veranstaltungstag 100%, es sei denn, die Ware kann an einen Dritten weiter vermietet werden. In diesem Fall haftet der Besteller nur auf etwaige Differenzen.

§10 – Zusatz für Zeltanmietungen und Lieferungen

Div. Warte- und Arbeitszeiten, sowie extra Anfahrten durch nicht leergeräumtes, nicht schneegeräumtes, verparktes Aufbaugelände, nicht leergeräumte Zelte etc. gehen zu Lasten des Mieters. (Pro Person 18,00 € pro Stunde.

Bei unser Preiskalkulation sind wir von ebenem Gelände ausgegangen. Mehrkosten, welche durch zusätzlichen Unterbau entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

Es muss möglich sein, die Zelthalle mit Erdnägeln (100 cm lang) verankern zu können. Sollte eine Verankerung mit kürzeren Erdnägeln oder gar ohne Erdnägel, sondern mit Schwerlastdübeln oder Gewichten erfolgen, so muss der Mieter dieses vor Auftragsannahme durch den Zeltverleih Hein-Krampe schriftlich bekannt geben.

Sind in diesem Bereich Strom, Wasser oder Abwasserleitungen vorhanden, so muss der Mieter vor Arbeitsbeginn einen Plan übergeben in dem Lage und Tiefe der Leitungen ersichtlich sind. Sollte der Mieter diesen Plan nicht übergeben, so willigt er stillschweigend in den Arbeitsbeginn ein, und muss die Kosten in einem Schadensfall in vollem Umfang übernehmen.

Diverse Beschädigungen und Wiederherstellung der Oberfläche durch Befestigungsbohrungen gehen zu Lasten des Mieters.

Der Mieter steht nach Übergabe der Mietsache für alle Verschlechterungen und Beschädigungen der Mietsache, gleich welcher Art, ein. Nicht aber für vertragsgemäße Abnutzung. Bei Zeltanmietung kann dieser Passus durch eine Veranstaltungsversicherung in Höhe von 15% des Auftragswertes, mindestens 95,00 € bei uns abgeschlossen werden (Nur Zelte, nicht Zubehör).

In unseren Zelten, außer in Küchenzelten, und im Umkreis von 5 Metern darf nicht gekocht und gegrillt werden. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns das Recht vor, das Zelt sofort abzubauen. Die Planen, das Gestänge und der Boden darf nicht mit Klebebändern oder ähnlichem versehen werden. Ebenso darf der Boden nicht angebohrt werden. Kosten die durch Reinigung und Erneuerung und Beschädigung des Materials entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Mietgegenstände sind in der gleichen unversehrten Beschaffenheit an den Vermieter zurückzugeben, wie sie übergeben wurden.

Zelte ab 75 m2 unterliegen der Anmeldepflicht bei dem zuständigem Bauamt. Die Anmeldung muss durch den Veranstalter erfolgen. Der Veranstalter hat im Vorwege mit dem zuständigen Bauamt zu klären , ob der Veranstaltungsort in einer S4-Windlastzone liegt. Nicht alle Zelte sind für einen Aufbau in einer S4-Windlastzone geeignet, bzw durch die S4-Windlastzone kommt es zu einem erhöhten Aufwand im Aufbau des Zeltes.

Kosten für behördliche Auflagen trägt der Auftraggeber, ebenso sämtliche Versicherungsprämien die notwendig sind um alle eventuell auftretenden Schäden in voller Höhe abzudecken.

Sollten die Auflagen der einzelnen Ämter und Behörden durch Platzmangel etc. nicht erfüllt werden können oder das Zelt nicht angemeldet worden sein und die Behörden den Betrieb des Zeltes verweigern, so trägt der Mieter alle bis dahin angefallenen und daraus noch anfallenden Kosten, ebenso den Mietpreis, in vollem Umfang.